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Kindergeburtstag
Parkordnung

Geltungsbereich
Diese Regeln gelten für Besucher von BELANTIS mit allen dazugehörenden Einrichtungen.

Allgemeine Bestimmung
Der Freizeitparkbesuch von Kindern unter 12 Jahren ist nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt.

Der Eintritt darf nur mit gültiger Eintrittskarte an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher erfolgen. Die Eintrittskarte ist während des Freizeitparkbesuchs aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. An ausverkauften Tagen oder zu Sonderveranstaltungen haben Eintrittskarten nur mit ausdrücklichem Hinweis Gültigkeit. Gutscheine und Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf der Saison, in der sie ausgestellt wurden.

Hunde dürfen mitgebracht werden, wenn sie an der Leine gehalten werden. Im Interesse aller Freizeitparkbesucher ist vom Hundebesitzer an der Kasse ein Hundeset für 1,00 € zu kaufen. Hunde müssen stets beaufsichtigt werden. In den Shows oder Fahrattraktionen sind keine Hunde zugelassen. Gefährliche Kampfhunderassen dürfen aus Rücksichtnahme auf andere Freizeitparkbesucher nicht mitgeführt werden (z. B. American Staffordshire Terrier, Pitbull, Bullterrier).

Den Anordnungen des Freizeitparkpersonals ist Folge zu leisten.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Freizeitparkbesucher!

Haben Sie bitte Verständnis, dass unsere Fahrattraktionen 60 Minuten vor dem offiziellen Schließen des Freizeitparks oder zu den angeschlagenen Zeiten die Eingänge schließen.

Wird die Nutzung des Freizeitparks infolge höherer Gewalt
(z. B. Unwetter, technische Störungen etc.) teilweise oder vollständig eingeschränkt, ist der Freizeitparkleiter berechtigt über die Schließung von Teilen oder des gesamten Freizeitparks zu entscheiden. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

Sicherheit
Bitte denken Sie in Ihrem Interesse an die Aufsichtspflicht für Ihre Kinder.

Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge dürfen nicht mitgeführt werden.

Der Freizeitpark ist aus Sicherheitsgründen rauchfreie Zone. Rauchen dürfen Sie nur in den speziell gekennzeichneten Arealen.

Bitte benutzen Sie nur die ausgeschilderten und befestigten Wege und Plätze und verlassen Sie diese nicht. Wegbegrenzungen, Hochbeete, Zäune usw. dürfen nicht betreten, bestiegen oder erklettert werden.

Das Tragen von Oberbekleidung ist erforderlich.

Aus Rücksichtnahme auf andere Freizeitparkbesucher dürfen keine Fahrräder, Roller, Inlineskates und ähnliches mitgeführt werden.

Aus Sicherheitsgründen wird an einigen Fahrattraktionen Videotechnik eingesetzt.

Werbung / Anbieten von Waren und Leistungen
Werbung sowie das Anbieten von Waren und Dienstleistungen auf dem Gelände von BELANTIS sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung gestattet. Dies gilt auch für die  Durchführung von Meinungsumfragen und Zählungen.

Filmen und Fotografieren
Bild- und Tonaufnahmen bedürfen, außer zu privaten Zwecken, der vorherigen schriftlichen  Genehmigung der Geschäftsführung. Aus Sicherheitsgründen können zeitweilig auch Bild- und Tonaufnahmen zu privaten Zwecken untersagt werden.

Film- und Fotoaufnahmen für Werbezwecke
Bei BELANTIS werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Die entsprechenden Bereiche werden soweit möglich gekennzeichnet. Bitte meiden Sie diese Bereiche, wenn Sie nicht wünschen, dass evtl. von Ihnen getätigte Aufnahmen später in der Öffentlichkeit verwertet werden oder teilen Sie dies dem
Fotografen / Filmteam mit. Geschieht dies nicht, gehen wir davon aus, dass die Verwertung honorarfrei gestattet wird.

Haftungsbeschränkung
Wir haften auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Organe oder Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei:

  • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, hier jedoch begrenztauf den typischen vorhersehbaren Schaden
  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • bei einer von uns übernommenen Garantie


Sollte es auf unserem Gelände zu einem Schaden gekommen sein oder besteht Grund zu der Annahme, dass aus einem Vorkommen unter Umständen später ein Schaden entstehen könnte, ist dieser Schaden unbedingt vor Verlassen des Freizeitparkgeländes bei unserer Information zu melden. Erfolgt eine Schadensmeldung nicht vor Verlassen des Freizeitparkgeländes, sind  Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

Für Diebstahl oder sonstigen Verlust Ihrer Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Hausrecht
Die Freizeitparkleitung besitzt uneingeschränktes Hausrecht. Sie ist berechtigt, entschädigungslos Freizeitparkverweise auszusprechen, wenn hierfür wichtige Gründe vorliegen. Dies gilt insbesondere für Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder die gegen Anweisungen unseres Personals oder dieser Parkordnung verstoßen. Bei berechtigten Gründen kann auch der Zutritt in den Freizeitpark verwehrt werden.


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